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Diverse Erstattungen


Bei den folgend angeführten Leistungen handelt es sich um keine Kassenleistungen, das heißt, diese sind nicht in der Honorarordnung für Ärzt*innen für Allgemeinmedizin und Fachärzt*innen angeführt. Grundsätzlich wäre die KFA Wien nicht honorierungspflichtig.

Die KFA Wien hat sich im Sinne der Versichertengemeinschaft entschieden, unter gewissen Bedingungen für die angeführten Behandlungen einen Kostenersatz zu leisten. Wir bitten um Beachtung, dass es sich um Pauschalbeträge im Sinne einer Einmalhonorierung für mehrere Leistungen an einem Tag handeln kann oder gewisse Voraussetzungen (zB. Vorliegen einer bestimmten Diagnose) erfüllt sein müssen. 

Anhang zur Krankenordnung

Anhang zur Krankenordnung (PDF, 294 KB)

Stoßwellentherapie

Nach vorheriger Chefärztlicher Bewilligung und Durchführung durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt für Orthopädie, Physikalische Medizin oder Unfallchirurgie kann eine Kostenrückerstattung geleistet werden.

kleine Gelenke
(Ferse, Ellenbogen, Hände)

pro Patientin bzw. Patient pro Jahr und pro Gelenk maximal dreimal verrechenbar €   45,-
große Gelenke
(Schulter, Hüfte, Knie)
pro Patientin bzw. Patient pro Jahr und pro Gelenk maximal dreimal verrechenbar €   81,-








Voraussetzung ist ebenfalls, dass eine der folgenden Diagnosen vorliegt:

  • Kalkschulter (Tendinitis calcarea)
  • Tennisarm/Golferarm (Epicondylitis)
  • Plantarfasziitis
  • Achillessehnenschmerzen (Achillodynie)
  • Tibiakantensyndrom
  • Patellaspitzensyndrom (Jumper's knee)
  • Trochanter Tendinopathie
  • Bursitis trochanterica/olecrani 


Intravitreale operative Medikamentenapplikation im stationär-ambulanten Bereich

 Gültigkeit für Honorarnoten ab: 01.04.2024


Voraussetzungen:

  1. Keine Kostenübernahme der KFA Wien über den Gesundheitsfond
  2. Kein Vorliegen einer Kontraindikation (zB Schwangerschaft) 
  3. Bewilligung durch den Chefärztlichen Dienst
  4. Vorliegen einer der folgenden Netzhauterkrankungen:

    • neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration (AMD)
      sofern OCT und entweder OCT-Angiographie und/oder Fluoreszenzangiographie bzw: Indocyaningrünangiographie bzw. Verlauf–OCT vorhanden
    • diabetische Makulaödem, proliferative diabetische Retinopathie
      sofern Bilddokumentation (Farbfoto/Multicolor- oder Infrarotaufnahme) und OCT bzw. Verlauf–OCT vorhanden
    • retinale Venenverschlüsse mit begleitendem Makulaödem und/oder Proliferation
      sofern Bilddokumentation (Farbfoto/Multicolor- oder Infrarotaufnahme) und OCT bzw. Verlauf- OCT vorhanden
    • alle anderen exsudativen und/oder proliferativen Indikationen der Netzhaut
      sofern OCT und entweder OCT-Angiographie und/oder Fluoreszenzangiographie bzw: Indocyaningrünangiographie Verlauf-OCT vorhanden

  5. Verwendung eines der folgenden Arzneimittel:
    • Avastin® (Wirkstoff Bevacizumab)
    • Eylea® (Wirkstoff Aflibercept)
    • Beovu® (Wirkstoff Brolucizumab)
    • Vabysmo® (Wirkstoff Faricimab)
    • Ozurdex® (Wirkstoff Dexamethason)
    • Triamcinolon

  6. Vorlage eines Behandlungs-Schemata bzw. eines konkreten Behandlungsplans („Spritzenplan“):
    • 1. Serie: 3-4 Einheiten alle 4 Wochen in einem Quartal 
    • Folgeserie: Einheiten alle 4-16 Wochen entweder nach dem Treat and Extend Schema (vorausschauende Therapie) oder Pro re nata (=anlassbezogen)

Höhe der Kostenrückerstattung:

308 Euro pro Injektion, maximal 10 Injektionen im Behandlungsjahr


Liposuktion (bei Lipödem)

Nach vorheriger Chefärztlicher Bewilligung, einer möglicherweise erforderlichen Zweitbegutachtung durch einen fachärztlichen Vertrauensarzt und Durchführung durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt für Dermatologie, (allg.) Chirurgie oder Plastische Chirurgie kann eine Kostenrückerstattung geleistet werden. 

pro Bein € 900,-
pro Arm € 400,-

Akupunktur 

Sofern eine Akupunktur medizinisch notwendig ist und einer der folgenden Indikationen gegeben ist, kann eine Rückvergütung erfolgen:

  • Chronische Schmerzzustände
  • Kopfschmerzen (Hemicranie)
  • Migräne
  • Schulter-Arm-Syndrom
  • Cervikalsyndrom
  • Schleudertrauma (Distorison der HWS, whiplash injury)
  • Spondylopathien (Spondylarthrose, Spondylosis deformans, Spondylosis hyperostatica)
  • Morbus Scheuermann (adoleszente Kyphose, Osteochondrosis deformans juvenilis vetebralis dorsalis sive lumbalis)
  • Diskopathien (wenn operatives Vorgehen nicht erforderlich)
  • Lumbalgien
  • Lumboischialgien
  • Degenerative Arthrosen
  • Chronische Arthritiden
  • Weichteilrheumatismus (Fibromyalgie, Myositis, versch. Myopathien, Neuromyopathie, Periarthropathien)
  • Tendinitis
  • Epikondylopathien (Epicondylitis humeri radialis, ulnaris) Bursitis
pro Sitzung, sofern medizinisch notwendig  €  15,-

Liegt keine dieser oben genannten Indikationen vor, kann keine Vergütung/kein Zuschuss erfolgen. 

Pränatale Untersuchungen

Folgende Kostenrückerstattungen werden ausschließlich bei Schwangeren ab dem 35. Lebensjahr ein Mal pro Schwangerschaft ab 01.09.2020 gewährt:

Combined Test/OSCAR = Erst-Trimester-ScreeningRückerstattungs-Betrag€ 114  
Nackenfaltenmessung (nur wenn kein Combined Test vorliegt)Rückerstattungs-Betrag€ 78  
Organscreening = Zweit-Trimester-Screening Rückerstattungs-Betrag€ 96 
Harmony Test Rückerstattungs-Betrag€ 240
NIPT Test (=nicht invasiver Pränatal-Test)Rückerstattungs-Betrag€ 360


Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein als der hier angeführte Betrag, ist der Rechnungsbetrag rückzuerstatten.

CT-, US-, Röntgen-gezielte Infiltrationen

Für folgende Leistungen werden ab 01.09.2020 folgende Kostenerstattungen – unabhängig von Körperregion – gewährt:

Ultraschall gezielte InfiltrationRückerstattungsbetrag€   80,33
CT gezielte InfiltrationRückerstattungsbetrag€ 152,55 
Röntgen gezielte InfiltrationRückerstattungsbetrag€ 113,25


Voraussetzung ist das Vorliegen einer chefärztlichen Bewilligung bei einer der folgenden Indikationen:

  • Antilisthese
  • Arthrose/n
  • Cervicobrachialgie
  • CVS
  • Degenerative Erkrankungen der Wirbelsäule
  • Diskusprolaps
  • Diskusprotrusion/en
  • Diskusextraktion
  • Dorsalgie
  • Facetteninfiltration
  • Facettengelenkssyndrom
  • Frozen shoulder
  • ISG-Syndrom, ISG-Blockade, ISG-Arthralgie
  • Lumbalgie
  • Lumbalskoliose
  • Lumboischialgie
  • Mb. Bechterew
  • Neuroforamenstenose
  • Osteochondrose
  • Periradikuläre Vernarbungen
  • Postdisektomiesyndrom
  • Pseudoradikulärer Rückenschmerz
  • Rezessusstenose
  • Spinalkanalstenose
  • Spondylarthrose
  • Vertebrostenose
  • Wurzelblockade
  • Wurzelkompressionssyndrom
  • Zustand nach (St.p.) Dekompression

Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein als der hier angeführte Betrag, ist der Rechnungsbetrag rückzuerstatten.

Manometrie/ ph-Metrie (Speiseröhrendruckmessung)

Folgende Kostenrückerstattung wird ab 1.10.2020 gewährt: € 420,00

Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein als der hier angeführte Betrag, ist der Rechnungsbetrag rückzuerstatten.

Schrittmacherprogrammierung zur Untersuchung mit MRT (Gültig ab 01.05.2021)

Voraussetzung: Umstellung eines Herzschrittmachers durch einen Kardiologen vor der Untersuchung mit einem MRT-Gerät. 

Höhe der Kostenerstattung: Pro Leistung € 80,00

Kontrolle des Herz-Schrittmachers (Gültig ab 01.12.2021)

Voraussetzung: Notwendigkeit der (regelmäßigen) Kontrolle eines Herzschrittmachers (idR alle 6-12 Monate); Kontrolle wird entweder von Vertrags- oder Wahlarzt durchgeführt.

Höhe der pauschalierten Kostenrückerstattung: Pro Leistung € 50,00

PET-CT (Positronen-Emissions-Tomographie) – gültig ab 01.01.2022

Voraussetzung: chefärztliche Bewilligung vor Leistungserbringung

Höhe der pauschalierten Kostenrückerstattung:

  • PET-CT Ganzkörper F-18 FDG € 994,44
  • PET-CT Ganzkörper F-18 FDG mit Kontrastmittel € 1.069,73
  • PET-CT Ganzkörper 1-124 NaJ € 948,86
  • PET-CT Ganzkörper 1-124 NaJ mit Kontrastmittel € 1.024,15
  • PET-CT Ganzkörper Ga-68 PSMA € 605,61
  • PET-CT Ganzkörper Ga-68 PSMA mit Kontrastmittel € 680,90

 

Allgemeines:

Die jeweils unten angeführten Beträge gelten für Honorarnoten im Rückersatz.

Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein als der hier angeführte Betrag, ist der Rechnungsbetrag rückzuerstatten.

Weitere Leistungen in diesem Zusammenhang werden nicht berücksichtigt bzw. nicht rückerstattet.

 

Trichloressigsäurenbehandlung durch FA für Gynäkologie – gültig ab 01.01.2022

Voraussetzung:

Chefärztliche Bewilligung bzw. Vorliegen einer entsprechende Diagnose

Diagnosen:

CIN I/II (zervikale intraepitheliale Neoplasie, Präkanzerose des Zervixkarzinoms)

Höhe der Kostenrückerstattung: € 62,9503

Allgemeines:

  • Die jeweils unten angeführten Beträge gelten für Honorarnoten im Rückersatz.
  • Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein als der hier angeführte Betrag, ist der Rechnungsbetrag rückzuerstatten.

D-Dimer Schnelltest – gültig ab 01.02.2022 

D-Dimer werden zum Ausschluss einer Phlebothrombose (z.B. Lungenembolie, tiefe Beinvenenthrombose) angewendet. D-Dimer zeigen eine unspezifische Gerinnungsaktivierung an und werden aus einer Blutprobe bestimmt.

Höhe der Kostenrückerstattung: € 20,00

Allgemeines:

  • Die jeweils unten angeführten Beträge gelten für Honorarnoten von Vertrags- und Wahlärzten im Rückersatz.
  • Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein als der hier angeführte Betrag, ist der Rechnungsbetrag rückzuerstatten.

Endovenöse Laser- oder Radiofrequenztherapie bei Varikositas der unteren Extremität (Gültig ab 01.03.2022)

Voraussetzungen:

1. Vorlage folgender Unterlagen:

Nachweis einer Varikose ab dem klinischen Stadium C3

Nachweis bzw. Durchführung einer präoperativen Duplex-Sonographie des Stammvenenverlaufes

2. Durchführung durch einen Facharzt für Chirurgie, Dermatologie, Radiologie oder Plastische Chirurgie  

Allgemeines:

Der unten angeführte Betrag gilt für Honorarnoten von Vertragsärzten und Wahlärzten im Rückersatz.

Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein als der hier angeführte Betrag, ist der Rechnungsbetrag rückzuerstatten.  

Höhe der Kostenrückerstattung:

€ 335,21 pro Bein, wobei ein etwaiger Regiezuschlag und eine Narkoseleistung in der festgelegten Höhe berücksichtigt werden kann.

Tumormarker HE4 (Bestimmung eines HE 4-Wertes in einem medizinischen Labor)

Gültigkeit: 01.05.2022-30.04.2024

Voraussetzungen:

Vorliegen folgender Indikationen:

  • im Rahmen der Diagnostik unklarer ovarieller Prozesse
  • Verlaufskontrolle bei Therapie von epithelialen (seriösen) Ovarialkarzinomen
  • Früherkennung von Rezidiven
  • kombinierte Bestimmung von HE4 und CA125 zur Einteilung der Patientinnen in
  • Risikogruppen für das Vorliegen eines epithelialen Ovarialkarzinoms anhand eines
  • mathematischen Algorithmus: ROMA = Risk of Ovarian Cancer Malignancy

Allgemeines:

Der unten angeführte Betrag gilt für Honorarnoten von Vertragsärzten und Wahlärzten im Rückersatz.

Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein als der hier angeführte Betrag, ist der Rechnungsbetrag rückzuerstatten.  

Höhe der Kostenrückerstattung:

€ 40,00

Privatleistungen Zahnmedizin (gültig ab  01.05.2022)

Allgemeines:
Der unten angeführte Zuschuss gilt für Honorarnoten von Vertrags- und Wahlzahnärzten im Rückersatz.

Leistung BedingungenHöhe des Zuschusses
Mundhygiene für Erwachsene ab 18 JahreKeine

€ 35,-  

Dieser Zuschuss wird innerhalb von 12 Monaten (ab Behandlungsdatum) 1x gewährt.

Digitale Volumentomographie (DVT) im Bereich der Zahnmedizin  
  • Vorabbewilligung durch den Chefzahnärztlichen Dienst der KFA Wien
  • ausreichende medizinische Begründung
  • Ausschluss bei lmplantologie (ausgenommen es liegt eine Bewilligung zur Zuschussübernahme der KFA Wien vor)  
€ 45,-

Parodontale Initialtherapie

siehe auch Parodontale Initialtherapie

  • Parodontitis Grad bzw. Stadium III oder IV
  • Vorlage einer Stellungnahme vom Chefzahnärztlichen Dienst zur Prüfung des Grades bzw Stadiums sowie Angabe der betroffenen Zähne pro Kiefer

€ 43,2 bis zu 5 Zähne/Kiefer

€ 86,4 bei mind. 6 Zähne/Kiefer

€ 129,6 mind. 11 Zähne/Kiefer 

Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein als der hier angeführte Betrag, ist der Rechnungsbetrag rückzuerstatten.

Monopolare Radiofrequenzablation (RFA) gültig ab (01.06.2022)

Voraussetzungen:
Einholen einer chefärztlichen Bewilligung vor Leistungserbringung unter folgenden zu erfüllenden Bedingungen:

Indikationen: 
a. Durch Feinnadelpunktion gesicherte benigne solide oder solid-zystische Knoten mit lokalen Symptomen (Druckgefühl, Schluckbeschwerden) mit einer Größe peripher ≥ 3 cm, im Isthmus Bereich ≥ 2 cm.
b. Große autonome Adenome
Voraussetzungen von Seiten der durchführenden Ärztinnen
a. Vorlage eines Ausbildungsnachweises (Zertifikat der AG-RFA im Namen der ÖSDG/OGNMB/ÖGES/ACE der OEGCH) einer standardisierten RFA-Schulung an einem Referenzzentrum
b. Teilnahme am Qualitätsprogramm der AG-RFA
Kriterien für den Einzelfallentscheid:
a. Palliativ bei Rezidiv eines SD-Karzinoms und lokalen Lymphknotenmetastasen (Sekundäreingriff)
c. Radiojod-Therapie ineffektiv oder kontraindiziert
Allgemeines:
- Der unten angeführte Betrag gilt für Honorarnoten von Vertragsärzten und Wahlärzten im Rückersatz.
- Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein als der hier angeführte Betrag, ist der Rechnungsbetrag rückzuerstatten.
Höhe der Kostenrückerstattung:
€ 1.377,00 pro RFA und vorliegender chefärztlicher Bewilligung

Manuelle Heilmassage 15 Minuten

Höhe des Rückerstattungsbeitrags: €5,- (ab 01.06.2022 )

HPV Impfung (Humane Papillomaviren-Impfung)

Festlegung der Höhe der Kostenrückerstattung mit Gültigkeit für Rechnungen ab 01.08.2024


Voraussetzungen:

  • Der Impfstoff "Gardasil 9" wurde nicht bereits in einer Apotheke mit gültigem Rezept unter Vorabbewilligung gegen Rezeptgebühr (Ausnahme: Befreiung) bezogen.
  • Vorlage einer rückerstattungsfähigen Rechnung (Bezug in einer Apotheke) durch das Mitglied
  • gültig für Personen vom 30. bis 45. Geburtstag
  • Einholen einer chefärztlichen Bewilligung der KFA

Indikation:

nach Konisation wegen hochgradiger zervikaler intraepthelialer Dysplasien:

  • CIN II; CIN III (zervikale intraepitheliale Neoplasie)
  • HSIL (hochgradige squamöse intraepitheliale Läsion)


Allgemeines:

  • Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein als der hier angeführte Betrag (zB bei Inanspruchnahme von persönlichen Rabatten), ist der Rechnungsbetrag rückzuerstatten.


Höhe der Kostenrückerstattung (Fixbetrag; keine Berücksichtigung der Rezeptgebühr):

Der jeweilige aktuelle Kassenpreis des in Anspruch genommenen Impfstoffs wird rückerstattet  - maximal 3 Teilimpfungen

Die Leistung des Impfstichs wird nicht berücksichtigt. 

Robotische Gangtherapie (Exoskelett, EksoNR®, Lokomat®) bei neurologischen Beeinträchtigungen

Voraussetzungen:

Einholen einer chefärztlichen Bewilligung grundsätzlich vor Leistungserbringung bei folgenden neurologischen Beeinträchtigungen:

  • St.p. Insult (Zustand nach Schlaganfall)
  • Zustand nach Rückenmarksverletzung
  • Multiple Sklerose
  • Morbus Parkinson
  • Cerebralparese

 

Allgemeines:

  • Der unten angeführte Betrag gilt für Honorarnoten von Vertrags- und Wahlleistungserbringern im Rückersatz.
  • Sollte der Rechnungsbetrag pro Stunde und insgesamt niedriger sein als der hier angeführte Betrag, ist der Rechnungsbetrag rückzuerstatten.

Höhe der Kostenrückerstattung:

€ 54,- pro Stunde (Maximalausmaß =Anzahl der bewilligten Stunden)


Shave-Exzision

Voraussetzungen:

  • keine ästhetische Behandlung
  • keine Shave-Biopsie
     

Allgemeines:

  • Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein als der hier angeführte Betrag, ist der Rechnungsbetrag rückzuerstatten.

Festlegung der Kostenrückerstattung mit Gültigkeit ab Honorarnote ab 01.03.2024:

€ 10,12