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Gratiszahnspange


Seit 1. Juli 2015 werden für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), die unter einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung leiden, die Kosten für bestimmte Zahnspangen zur Gänze übernommen.

Die Gratiszahnspange (interzeptive Behandlung/kieferorthopädische Hauptbehandlung) ist für alle Behandlungen ab 1. Juli 2015 unter folgenden Voraussetzungen eine kostenfreie Vertragsleistung:

  • Vorliegen einer Fehlstellung der IOTN Stufe 4 oder 5
  • Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Inanspruchnahme eines Vertragsinstitutes (PDF, 176 KB)
  • Keine kosmetischen Zahnspangen (z.B. weiße Brackets)


Das Vorliegen einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung wird mithilfe der internationalen IOTN-Klassifizierung  (PDF, 110 KB) (Index of Orthodontic Treatment Need) vom behandelnden Kieferorthopäden beurteilt, jedoch muss es zusätzlich vom Chefzahnarzt der KFA bestätigt werden.

Wird ein Nicht-Vertragspartner in Anspruch genommen, ist vor Behandlungsbeginn eine Bewilligung einzuholen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall keine Übernahme der Gesamtkosten möglich ist.


Interzeptive Behandlung (vor dem 10. Lebensjahr)

Die Behandlungspauschale wird einmalig geleistet; damit sind sämtliche im Zusammenhang mit der Behandlung notwendigen Maßnahmen und Apparate abgegolten.

Zwischen dem Abschluss einer interzeptiven Behandlung und dem Beginn einer allfälligen KFO-Hauptbehandlung muss mindestens 1 Jahr Behandlungsunterbrechung liegen. Vor einer allfälligen KFO-Hauptbehandlung ist eine neuerliche IOTN Anspruchsprüfung durchzuführen.


Hauptbehandlung 

Vor einer KFO-Hauptbehandlung ist eine neuerliche IOTN Anspruchsprüfung  (PDF, 110 KB) durchzuführen. Die Kostenrückerstattung erfolgt in drei Teilzahlungen.