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Todesfall


Beim Tod, einer/eines anspruchsberechtigten Angehörigen oder im Falle einer Totgeburt gebührt – sofern keine Anspruch auf Leistungen der Pensionsordnung 1995 oder anderer gleichartiger Bestimmungen besteht - ein Bestattungskostenbeitrag.

Der Anspruch auf den Bestattungskostenbeitrag ist von demjenigen, der die Kosten der Bestattung getragen hat, zu beantragen. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen:

  • Sterbeurkunde
  • Rechnung
  • Saldierungsvermerk oder Einzahlungsbeleg
  • IBAN

Bei Durchführung der Bestattung durch die Wiener Stadtwerke - Bestattung Wien hat die Verrechnung des Bestattungskostenbeitrages direkt mit dieser zu erfolgen.