Beim Tod, einer/eines anspruchsberechtigten Angehörigen oder im Falle einer Totgeburt gebührt – sofern keine Anspruch auf Leistungen der Pensionsordnung 1995 oder anderer gleichartiger Bestimmungen besteht - ein Bestattungskostenbeitrag.
Der Anspruch auf den Bestattungskostenbeitrag ist von demjenigen, der die Kosten der Bestattung getragen hat, zu beantragen. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen:
- Sterbeurkunde
- Rechnung
- Saldierungsvermerk oder Einzahlungsbeleg
- IBAN
Bei Durchführung der Bestattung durch die Wiener Stadtwerke - Bestattung Wien hat die Verrechnung des Bestattungskostenbeitrages direkt mit dieser zu erfolgen.