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Heilbehelfe und Hilfsmittel


Heilbehelfe

Das sind Behelfe, die zur Heilung oder Linderung eines Krankheitszustandes beitragen (z. B.  orthopädische Maßschuhe bzw. Schuheinlagen, Brillen, Kontaktlinsen, Inkontinenzprodukte, Verband/Wundversorgung). 

Hilfsmittel

Darunter versteht man Hörgeräte, Prothesen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle und sonstige Produkte, die geeignet sind, 

  • die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder
  • die mit einem Gebrechen verbundene körperliche oder psychische Beeinträchtigung zu mildern oder zu beseitigen 


Eine ärztliche Verordnung bzw. Zuweisung ist
ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig.

Handelt es sich um einen bewilligungspflichtigen Heilbehelf oder um eine bewilligungspflichtige Zuweisung oder Verordnung, beginnt diese Frist
erst mit unserem Bewilligungsdatum zu laufen.