Rechtsgrundlagen
- Die KFA Wien hat gemeinsam mit der Ärztekammer für Wien mit 1.1.1980 einen Gesamtvertrag (PDF, 2 MB).
Seither wurden mehrfache Zusatzübereinkommen getroffen: - Zusatzübereinkommen gültig ab 1.5.2015 (PDF, 160 KB)
- Zusatzübereinkommen gültig ab 1.3.2017 (PDF, 353 KB)
- Zusatzübereinkommen gültig ab 1.4.2018 (PDF, 103 KB)
- Zusatzübereinkommen gültig ab 1.4.2020 (PDF, 1 MB)
- Zusatzübereinkommen gültig ab 1.7.2021 (PDF, 887 KB)
- Zusatzübereinkommen gültig ab 1.4.2022 (PDF, 576 KB)
- Zusatzübereinkommen Long Covid gültig vom 1.7.2022 bis 30.6.2023 (PDF, 2 MB)
- Die gesamtvertragliche Vereinbarung (PDF, 502 KB) wurde mit 21.3.2002 abgeschlossen.
Seit 1.7.2005 besitzt die E-Card-Vereinbarung (PDF, 3 MB) Gültigkeit. Diese wurde mit einer Zusatzvereinbarung (PDF, 6 MB) und mit dem Zusatzübereinkommen e-Rezept (PDF, 130 KB) erweitert.
- Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung:
- Mit unseren Vertragsärzt*innen werden jeweils eigene Einzelverträge abgeschlossen. Sie finden hier unseren Mustereinzelvertrag (PDF, 25 KB).
„Vorsorge ist besser als Nachsorge“
- Unsere Vereinbarung (PDF, 276 KB) abgeschlossen mit der Ärztekammer Wien
- Online Ärztebroschüre (PDF, 2 MB) – herausgegeben vom Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Online Formulare:
Ordinationsbedarf
Die Regelungen zur Abgeltung des Ordinationsbedarfs der Vertragsärzt*innen der KFA Wien wurden mit Zusatzübereinkommen (PDF, 410 KB) vom 1.4.2020 auf neue Beine gestellt.
Weiterführende Links
- Link Chipkarte.at (e-card Infos)
- Für Ärzt*innen:
- Unter „Für Vertragspartner“ zu finden: