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Antrag auf Wochengeld


Zur Berechnung des Wochengeldes erhält die KFA von Ihrer Dienstgeberin eine Arbeits- und Entgeltbestätigung sowie den voraussichtlichen Entbindungstermin. Die Übermittlung dieser Unterlagen gilt als Antrag auf Wochengeld. (Siehe Auszahlung von Wochengeld)

Befinden Sie sich im vorzeitigen Beschäftigungsverbot, benötigt die KFA von Ihnen das fachärztliche Zeugnis des vorzeitigen Beschäftigungsverbots.

Übermitteln Sie dieses per E-Mail an wochengeld@kfawien.at, per Post an die KFA, 1080 Wien, Schlesingerplatz 5 oder per Fax: +43 1 40436 99 46867.