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Welche Zuzahlungen habe ich zu leisten?


Wir sind gesetzlich verpflichtet, Zuzahlungen für Rehabilitations- und Kuraufenthalte einzuheben, die entweder direkt in der Einrichtung bezahlt werden müssen oder mittels Erlagschein bis 14 Tage vor Antritt des Aufenthaltes zu bezahlen sind. Bei Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung ist keine Zuzahlung zu leisten.