Manche Hilfsmittel werden aus KFA Beständen (über unsere Depots) bereitgestellt.
Eine Vorbewilligung bei der KFA ist jeweils erforderlich.
- Antidekubitusmatratze - Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich, der Dekubitusgrad III oder höher muss bestehen und eine Fotodokumentation muss bei der Einreichung zur Chefärztlichen Vorbewilligung beigelegt werden.
- Badewannenlifte - Eine ärztliche Verordnung, mit Diagnose ist zur Chefärztlichen Vorbewilligung erforderlich.
- Patientenlifte - Eine ärztliche Verordnung, mit Diagnose ist zur Chefärztlichen Vorbewilligung erforderlich.
- Pflegebett - Die Pflegestufe V oder höher muss bestehen und eine ärztliche Verordnung mit Diagnose ist zur Chefärztlichen Vorbewilligung erforderlich.
- Rollstuhl - Eine ärztliche Verordnung, mit Diagnose ist zur Chefärztlichen Vorbewilligung erforderlich.