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Schutzimpfung


Von der KFA werden folgende Schutzimpfungen übernommen: 

  • gegen Tollwut (nach Bissverletzungen)
  • gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) im Verletzungsfall 
  • gegen Diphterie oder infektiöse Gelbsucht, wenn im betreffenden Haushalt unmittelbare Infektionsgefahr besteht
  • aktive Immunisierung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Grippeschutzimpfung ab dem 60. Lebensjahr nur für Pensionisten (aktive MitarbeiterInnen der Stadt Wien erhalten die Grippeschutzimpfung jährlich kostenlos von der Stadt Wien über die ArbeitsmedizinerInnen)
  • Impfung gegen Influenza mit dem Influenzapandemieimpfstoff, wenn und solange die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Influenzaepidemie ausgerufen hat


Die Kosten einer FSME - Impfung werden nach der Grundimmunisierung (3 Teilimpfungen) sowie nach jeder Auffrischungsimpfung gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Honorarnote der impfenden Ärztin/des impfenden Arztes und der Impfnachweis) ausbezahlt. Die Höhe des Rückersatzes  pro (Teil-)Impfung finden Sie unter diverse Erstattungen.

Die Kosten einer Grippeschutzimpfung ab dem 60. Lebensjahr werden gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Honorarnote der impfenden Ärztin/des impfenden Arztes und der Impfnachweis) ausbezahlt. Die Höhe des Rückersatzes finden Sie unter diverse Erstattungen.Dieser Rückersatz kann nicht für mitversicherte Angehörige geleistet werden.

Die KFA gewährt auch einen Zuschuss zur Pneumokokken-Impfung für Personen ab 50 Jahren. Der Zuschuss beträgt € 7 und kann gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Honorarnote der impfenden Ärztin/des impfenden Arztes und der Impfnachweis) ausbezahlt werden. In medizinisch begründeten Einzelfällen kann dieser Zuschuss auch für Personen vor Vollendung des 50. Lebensjahres gewährt werden. Dafür ist ein Antrag an die KFA nötig. Dem Antrag muss ein fachärztlicher Befund über die medizinischen Gründe der Notwendigkeit der Impfung beigelegt werden und kann erst nach der chefärztlichen Bewilligung gewährt werden.


Impfkonzept für Kinder

Kinder bis zum 15. Lebensjahr können bei am Nationalen Kinderimpfkonzept teilnehmenden niedergelassenen FachärztInnen und ÄrztInnen für Allgemeinmedizin die dafür im österreichischen Impfplan vorgesehenen Impfungen mit ausgewählten Impfstoffen kostenlos erhalten.

Die Impfungen nach dem nationalen Kinderimpfkonzept werden außerdem - je nach Alter des Kindes- auch kostenlos bei den Elternberatungsstellen, in der Kinderambulanz des Gesundheitszentrums Wien Nord der Wiener Gebietskrankenkasse, sowie in den öffentlichen Impfstellen der MA 15 (Bezirksgesundheitsämter, Impfservice) angeboten.

Darüber hinaus werden Masern- Mumps – Röteln - (MMR) Impfungen seit 2013 auch bei Erwachsenen ohne Altersbeschränkung an öffentlichen Impfstellen und bei am Impfkonzept teilnehmenden Ordinationen kostenlos verabreicht.


Gratis-Impfungen für Kinder und Jugendliche in Wien:  Gratisimpfung

Kinderimpfkonzept Wien: Beratung/Vorsorge/Impfen

Kinderimpfkonzept in den Bundesländern: Kostenloses Kinderimpfkonzept

Impfbroschüre für Eltern: Wichtige Informationen

Impfungen für Schulkinder und Jugendliche: Impfbroschüre