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Auszahlung von Wochengeld


Die KFA weist das Wochengeld alle vier Wochen im Nachhinein an. Voraussetzung für eine pünktliche Auszahlung ist, dass alle Informationen und Unterlagen, die wir zur Feststellung des Anspruches und Berechnung der Höhe benötigen, zeitgerecht und vollständig eingelangt sind. 

Siehe Antrag auf Wochengeld