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Anspruchsdauer Wochengeld


Wochengeld gebührt

  • für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung
  • für den Tag der Entbindung
  • für die ersten acht Wochen nach der Entbindung
  • bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Kaiserschnitt für die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung


Weiters gebührt das Wochengeld für jenen Zeitraum, in dem das Mitglied auf Grund eines fachärztlichen Zeugnisses nicht beschäftigt werden darf, weil Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet wären.

Damit die Dauer des Wochengeldanspruches nach der Geburt bestimmt werden kann, benötigt die KFA eine Kopie der Geburtsurkunde und im Fall von Frühgeburten oder Kaiserschnittentbindungen eine ärztliche Bestätigung.

Übermitteln Sie dieses per E-Mail an wochengeld@kfawien.at, per Post an KFA, 1080 Wien, Schlesingerplatz 5 oder per Fax: +43 1 40436 99 46867.